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LSG Hamburg Urteil v. - L 1 KR 93/22 D

Streitig ist die Beitragspflicht des Klägers zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung auf die Kapitalleistung aus einer Direktversicherung.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 12 Nr. 31
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2023 S. 961
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2023 S. 961
OAAAJ-35025

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