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BGH Beschluss v. - I ZR 142/22

Gesetze: § 42 Abs 2 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO

Besorgnis der Befangenheit: Ablehnung eines Mitglieds des Revisionsgerichts im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Mitwirkung der Ehefrau des abgelehnten Richters an der Zurückweisung der Berufung

Leitsatz

Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn der abgelehnte Richter als Mitglied des Revisionsgerichts im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Beschluss zu entscheiden hat, mit dem das Berufungsgericht die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen hat, und an diesem Beschluss die Ehefrau des abgelehnten Richters als Berufungsrichterin mitgewirkt hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:090223BIZR142.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 9 Nr. 13
ZIP 2023 S. 5 Nr. 11
ZIP 2023 S. 662 Nr. 12
SAAAJ-35148

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