Gesetze: § 41 Abs 1 SGB 12 vom , § 41 Abs 3 SGB 12 vom , § 42 Nr 4 Halbs 1 SGB 12 vom , § 35 Abs 1 S 1 SGB 12 vom , § 35 Abs 2 S 1 SGB 12 vom , § 35 Abs 2 S 2 SGB 12 vom
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten für einen Zweipersonenhaushalt in Minden in Nordrhein-Westfalen - schlüssiges Konzept des Sozialhilfeträgers - Verbot der Einbeziehung vergleichsraumübergreifender Zahlen - konkrete Angemessenheit - individuelle Zugangshemmnisse zum Wohnungsmarkt - Obliegenheit des Sozialhilfeträgers zur Unterstützung bei der Wohnungssuche
Tatbestand
Im Streit sind höhere Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) für Juni 2016, insbesondere die zu berücksichtigenden Kosten der Unterkunft.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2022:061022UB8SO721R0
Fundstelle(n): NJW 2023 S. 2373 Nr. 32 WAAAJ-35164