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BSG Urteil v. - B 8 SO 7/21 R

Gesetze: § 41 Abs 1 SGB 12 vom , § 41 Abs 3 SGB 12 vom , § 42 Nr 4 Halbs 1 SGB 12 vom , § 35 Abs 1 S 1 SGB 12 vom , § 35 Abs 2 S 1 SGB 12 vom , § 35 Abs 2 S 2 SGB 12 vom

Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten für einen Zweipersonenhaushalt in Minden in Nordrhein-Westfalen - schlüssiges Konzept des Sozialhilfeträgers - Verbot der Einbeziehung vergleichsraumübergreifender Zahlen - konkrete Angemessenheit - individuelle Zugangshemmnisse zum Wohnungsmarkt - Obliegenheit des Sozialhilfeträgers zur Unterstützung bei der Wohnungssuche

Tatbestand

Im Streit sind höhere Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) für Juni 2016, insbesondere die zu berücksichtigenden Kosten der Unterkunft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:061022UB8SO721R0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 2373 Nr. 32
WAAAJ-35164

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