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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 2404/21

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Spendenzahlungen an zwei im Ausland ansässige Vereine als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben in Höhe von insgesamt 77.000,00 Euro im Veranlagungszeitraum 2019.

Fundstelle(n):
RAAAJ-35212

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