Widerruf eines mit einem Fahrzeugkaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags: Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers bei Wiederveräußerung des Fahrzeugs an den Händler
Leitsatz
Bei einem mit einem im stationären Handel geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag verbundenen und vom Darlehensnehmer widerrufenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag besteht das Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers nach § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht mehr, wenn der Darlehensnehmer das Fahrzeug an den Händler wieder veräußert hat und aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls anzunehmen ist, dass der Darlehensgeber dem zugestimmt hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2023:140223UXIZR537.21.0
Fundstelle(n): BB 2023 S. 642 Nr. 12 NJW 2023 S. 1287 Nr. 18 WM 2023 S. 506 Nr. 11 ZIP 2023 S. 627 Nr. 12 FAAAJ-35294