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Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete anhand eines Mietspiegels bei verbilligt überlassenen Immobilien
EStG-Kartei BE Stand:
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Bezug: BStBl 2006 II S. 71
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Der BFH hatte mit Urteil vom (IX R 10/05, BStBl 2006 II S. 71) zur lohnsteuerrechtlich relevanten Frage der Überlassung einer Wohnung an den Arbeitnehmer entschieden, dass die Überlassung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietspanne des örtlichen Mietspiegels liegt, regelmäßig die Annahme eines geldwerten Vorteils ausschließt. Jeder Mietzins innerhalb der Mietpreisspanne könne die ortsübliche Miete und damit „üblicher Endpreis am Abgabeort“ im Sinne des § 8 Abs. 2 EStG sein.
Diese Urteilsgrundsätze sind auch auf die verbilligte Vermietung von Wohnungen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Abs. 2 EStG) anzuwenden (vgl. und vom – IX B 107/10). Demnach ist die Vermietung zu jedem Wert innerhalb der Mietpreisspanne nicht zu beanstanden, auch wenn es der niedrigste Wert ist.
Bei der Anwendung des Berliner Mietspiegels ist in diesem Zusammenhang Folgendes zu beachten:
- Für die Prüfung der verbilligten Überlassung ist zunächst der Mietspiegel heranzuziehen, der – ausgehend von dem jeweiligen Erhebungsstichtag – bereits zum 01.01. des betreffenden Jahres galt. Eine unterjährige, nach einzelnen Monaten differenziere...