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BSG Urteil v. - B 3 KS 2/21 R

Gesetze: § 1 Nr 1 KSVG, § 2 S 1 KSVG, § 3 Abs 2 KSVG, § 6 Abs 1 S 1 KSVG, § 6 Abs 2 S 1 KSVG, § 8 Abs 2 S 3 SGB 5, § 39 Abs 2 SGB 10

Künstlersozialversicherung - Tanzpädagogin - selbstständige künstlerische Tätigkeit - Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nach dem KSVG erstreckt sich nicht über die zwischenzeitliche Beendigung dieser Tätigkeit hinaus auch auf die Zeit nach ihrer Wiederaufnahme

Leitsatz

Eine Befreiungsentscheidung für eine frühere künstlerische Tätigkeit entfaltet keine fortdauernde Sperrwirkung für den Zeitraum nach dem Ausscheiden eines Künstlers aus der Künstlersozialversicherung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:101122UB3KS221R0

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 1950 Nr. 35
BAAAJ-35479

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