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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 U 1970/21

Gesetze: SGB VII § 8 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der Kausalzusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis besteht (auch) bei Mitwirkung einer inneren Ursache (Schwindel), wenn fehlende detaillierte Ortskenntnis, reduzierte Beleuchtung in einer Werkshalle und fehlende Markierung einer Stufe als betriebliche Gefährdungsmomente festgestellt sind und diese Gegebenheiten wesentlich daran mitgewirkt haben, dass ein Versicherter auf einem Betriebsweg stürzt und sich verletzt.

Fundstelle(n):
OAAAJ-35521

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