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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 19 AS 929/22 B ER

Gesetze: § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II; § 7 Abs 1 S 5 SGB II; BMG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine ununterbrochene fünfjährige Meldung im Bundesgebiet nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist keine gesetzliche Voraussetzung einer Leistungsberechtigung nach § 7 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB II.

2. Nach erstmaliger Anmeldung ist lediglich der Nachweis eines fünfjährigen gewöhnlichen Aufenthalts erforderlich.

Fundstelle(n):
FAAAJ-35537

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