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LSG Hessen Beschluss v. - L 8 KR 244/21

Die Klägerin wendet sich gegen die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung; streitig ist dabei die Einbeziehung des Einkommens des Ehemanns der Klägerin in die Beitragsberechnung.

Fundstelle(n):
XAAAJ-35570

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