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LSG Hessen Beschluss v. - L 4 SO 124/21

Gesetze: § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII; § 42 Nr. 4 SGB XII (i.d.F. bis ); § 42 Nr. 4 SGB XII (i.d.F. ab ); § 42a Abs. 1 SGB XII (i.d.F. ab )

Leitsatz

Leitsatz:

§ 35 Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB XII ist auf eine Konstellation, in der erstmalig für eine bereits bewohnte Wohnung ein Mietvertrag abgeschlossen wird, nicht anwendbar. Die Obliegenheit hilfebedürftiger Personen zur Einholung einer Zustimmung des Sozialhilfeträger vor Abschluss eines Mietvertrags setzt einen Umzug voraus.

Fundstelle(n):
OAAAJ-35586

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