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LSG Hessen Urteil v. - L 8 KR 129/20

Zwischen den Beteiligten ist streitig, in welcher Höhe der Kläger als freiwillig versicherter hauptberuflich Selbständiger Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie zur sozialen Pflegeversicherung (sPV) zu zahlen verpflichtet ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
YAAAJ-35587

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