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BFH Urteil v. - IV R 32/86 BStBl 1988 II S. 827

Gesetze: EStG 1981 § 13 Abs. 3

Bei zusammenveranlagten Ehegatten sind alle Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor Berücksichtigung des Freibetrags nach § 13 Abs. 3 EStG zusammenzurechnen

Leitsatz

Hat von zusammenveranlagten Ehegatten der eine positive und der andere negative Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bezogen, hängt die Höhe des nach § 13 Abs. 3 EStG zu gewährenden Freibetrags von den zusammengerechneten Einkünften der Ehegatten aus Land- und Forstwirtschaft ab.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 827
OAAAA-92673

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