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BAG Urteil v. - 9 AZR 226/21

Arbeitnehmerüberlassung - Überlassungshöchstdauer aufgrund eines Tarifvertrags

Tatbestand

Die Parteien streiten vorrangig darüber, ob zwischen ihnen kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, weil die Beklagte den Kläger nicht nur vorübergehend als Leiharbeitnehmer beschäftigt hat. Hilfsweise macht der Kläger einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags mit der Beklagten über eine Vollzeittätigkeit als Logistiker geltend.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:081122.U.9AZR226.21.0

Fundstelle(n):
JAAAJ-35754

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