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BGH Urteil v. - IX ZR 85/21

Gesetze: § 39 Abs 5 InsO, § 135 Abs 1 Nr 1 InsO, § 135 Abs 1 Nr 2 InsO, § 135 Abs 4 InsO, § 32a Abs 3 S 2 GmbHG

Insolvenz einer GmbH: Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs im Rahmen der Insolvenzanfechtung

Leitsatz

1a. Eine Beteiligung am Haftkapital in Höhe von 10% (und nicht von weniger als 10%) steht der Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs nicht entgegen; eine einschränkende Auslegung der Vorschriften über das Kleinbeteiligtenprivileg scheidet aus.

1b. Eine koordinierte Finanzierung durch mehrere Gesellschafter kann unabhängig von einer Krise der Gesellschaft und auch außerhalb des Anfechtungszeitraums des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO dazu führen, dass die Beteiligungen der an der Finanzierung beteiligten Gesellschafter am Haftkapital der Gesellschaft zusammenzurechnen sind; maßgeblich ist, ob eine überschießende unternehmerische Verantwortung übernommen wird.

2a. Die Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung, die für die Forderung auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder für eine gleichgestellte Forderung Sicherung gewährt hat, setzt nicht voraus, dass die Sicherung dem darlehensgewährenden Gesellschafter oder dem Gläubiger einer gleichgestellten Forderung gewährt wird.

2b. Bei dem Regressanspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft aus der Besicherung einer Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber einem Dritten handelt es sich um eine Forderung, die einer Forderung auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens gleichgestellt ist; eine Sicherung des Regressanspruchs durch die Gesellschaft kann daher der Anfechtung unterliegen.

2c. Die Besicherung von Forderungen - hier Zinsen und Avalprovisionen -, die neben die Forderung auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder eine gleichgestellte Forderung treten, unterliegt der Anfechtung, wenn die Nebenforderungen im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch offen sind oder erst nach diesem Zeitpunkt anfallen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:260123UIXZR85.21.0

Fundstelle(n):
AG 2023 S. 415 Nr. 11
BB 2023 S. 770 Nr. 14
DB 2023 S. 821 Nr. 14
DB 2023 S. 952 Nr. 16
DB 2023 S. 952 Nr. 16
DStR 2023 S. 1144 Nr. 21
DStR 2023 S. 14 Nr. 14
GmbH-StB 2024 S. 45 Nr. 2
GmbH-StB 2024 S. 47 Nr. 2
GmbHR 2023 S. 493 Nr. 10
GmbHR 2023 S. 499 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2023 S. 1296
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2023 S. 1296
WM 2023 S. 574 Nr. 12
ZIP 2023 S. 5 Nr. 12
ZIP 2023 S. 705 Nr. 13
ZAAAJ-35779

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