Gesetze: § 30 Abs 1 Nr 2 SGB 12 vom , § 44 Abs 1 S 1 SGB 12
(Sozialhilfe - Ablehnung eines Mehrbedarfs nach § 30 Abs 1 Nr 2 SGB 12 bei Nachweis der Feststellung des Merkzeichens G - Überprüfungsantrag - rückwirkende Feststellung der vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger - maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung des Anspruchs)
Leitsatz
Maßgeblich für das Entstehen des Anspruchs auf einen pauschalierten Mehrbedarf wegen Zuerkennung des Merkzeichens "G" bei voller Erwerbsminderung ist der Zeitpunkt des Eintritts der vollen Erwerbsminderung, nicht die Bekanntgabe des Bescheids des Rentenversicherungsträgers.