Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 7/14 AS 11/21 R

Gesetze: § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2 vom , § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 7 Abs 4 S 1 SGB 2 vom , § 7 Abs 4 SGB 2 vom , § 107 Abs 1 SGB 10, § 105 Abs 1 S 1 SGB 10, § 105 Abs 3 SGB 10, § 330 Abs 2 SGB 3

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die Vergangenheit - Leistungsausschluss bei Bezug einer Altersrente - Vergleichbarkeit der Altersarbeitsrente der Russischen Föderation mit der deutschen Altersrente - Vertrauensschutz - Verschweigen des Rentenbezugs - grobe Fahrlässigkeit - fehlende Sprachkenntnisse - Erfüllungsfiktion - Erstattungsanspruch des unzuständigen Grundsicherungsträgers gegen den zuständigen Sozialhilfeträger - Kenntnis des Sozialhilfeträgers von den Voraussetzungen seiner Leistungspflicht - Zurechnung der Kenntnis des Grundsicherungsträgers

Leitsatz

Einem Sozialhilfeträger kann im Erstattungsverhältnis anders als im Leistungsverhältnis die Kenntnis eines anderen Leistungsträgers nicht zugerechnet werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:081222UB714AS1121R0

Fundstelle(n):
NAAAJ-35838

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank