Gesetze: § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2 vom , § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 7 Abs 4 S 1 SGB 2 vom , § 7 Abs 4 SGB 2 vom , § 107 Abs 1 SGB 10, § 105 Abs 1 S 1 SGB 10, § 105 Abs 3 SGB 10, § 330 Abs 2 SGB 3
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die Vergangenheit - Leistungsausschluss bei Bezug einer Altersrente - Vergleichbarkeit der Altersarbeitsrente der Russischen Föderation mit der deutschen Altersrente - Vertrauensschutz - Verschweigen des Rentenbezugs - grobe Fahrlässigkeit - fehlende Sprachkenntnisse - Erfüllungsfiktion - Erstattungsanspruch des unzuständigen Grundsicherungsträgers gegen den zuständigen Sozialhilfeträger - Kenntnis des Sozialhilfeträgers von den Voraussetzungen seiner Leistungspflicht - Zurechnung der Kenntnis des Grundsicherungsträgers
Leitsatz
Einem Sozialhilfeträger kann im Erstattungsverhältnis anders als im Leistungsverhältnis die Kenntnis eines anderen Leistungsträgers nicht zugerechnet werden.