1. Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur
Lohnfortzahlung - 2. Bilanzzusammenhang auch bei Einbringung eines Betriebs in
eine Personengesellschaft
Leitsatz
1. Für künftige
Verpflichtungen zur Lohnfortzahlung im Falle der Arbeitsunfähigkeit wegen
Krankheit (§§
1 und
2 LFZG) sind
regelmäßig keine Rückstellungen wegen drohender Verluste aus
schwebenden Geschäften zu bilden.
2. Die Grundsätze des
Bilanzenzusammenhangs gelten auch für eine Personengesellschaft, die das
eingebrachte Betriebsvermögen nach
§ 22 Abs. 2 UmwStG
1969 (=
§ 24 Abs. 2 UmwStG
1977) mit dem Buchwert in ihrer Bilanz angesetzt hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 886 BFH/NV 1988 S. 1 Nr. 9 FAAAA-92689