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BSG Urteil v. - B 7/14 AS 25/21 R

Gesetze: § 44b Abs 1 S 1 SGB 2, § 44b Abs 1 S 2 SGB 2, § 44b Abs 1 S 3 SGB 2, § 44b Abs 3 S 2 Halbs 1 SGB 2, § 44b Abs 4 SGB 2, § 44c Abs 2 S 2 Nr 4 SGB 2, § 39 SGG, § 40 SGG, § 31 Abs 1 SGG

Grundsicherung für Arbeitsuchende - gemeinsame Einrichtung - Aufgabenwahrnehmung - Zuständigkeit - Wahrnehmung einzelner Aufgaben durch die Träger - Übertragungsbeschluss der Trägerversammlung des Jobcenters - Verwaltungsvereinbarung - Durchführung des Forderungseinzugs durch die Bundesagentur für Arbeit - Erlass von Widerspruchsbescheiden in eigenem Namen - sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper - Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Leitsatz

Ist eine gemeinsame Einrichtung gebildet, kann keiner der beiden Träger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in eigener Zuständigkeit beim Vollzug des Leistungsrechts des SGB II tätig werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:081222UB714AS2521R0

Fundstelle(n):
EAAAJ-35909

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