Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - XII ZB 104/22

Gesetze: § 277 Abs 1 FamFG vom , § 1835 Abs 1 S 3 BGB vom , § 8 RVG

Anspruch eines anwaltlichen Verfahrenspflegers auf Rechtsanwaltsvergütung

Leitsatz

1. Der Anspruch des anwaltlichen Verfahrenspflegers auf Rechtsanwaltsvergütung als Aufwendungsersatz für seine anwaltsspezifischen Dienste erlischt nach § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB aF, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - XII ZB 685/11, FamRZ 2012, 1377).

2. Die Ausschlussfrist zur Geltendmachung dieses Aufwendungsersatzes beginnt mit der Fälligkeit der Rechtsanwaltsvergütung nach § 8 RVG.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:010223BXIIZB104.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 9 Nr. 15
NJW-RR 2023 S. 977 Nr. 15
EAAAJ-36035

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank