Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Absatz 1a Nummer 3 und 4 EStG sowie § 22 Nummer 1a EStG
Bezug: BStBl 2010 I S. 323
Dieses BMF-Schreiben regelt die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Absatz 1a Nummer 3 und 4 sowie § 22 Nummer 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Anwendungsregelung
Das Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt auf alle offenen Fälle anzuwenden und ersetzt das BStBl 2010 I S. 323.
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
A. Allgemeines zum Versorgungsausgleich
I. Zivilrechtliche Regelung ab
1Der Versorgungsausgleich wird bei einer ehelichen Scheidung durchgeführt. Ziel des Versorgungsausgleichs ist die gerechte Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte zwischen beiden Ehegatten. Seit der Strukturreform zum werden dafür sämtliche während der Ehe erworbenen Anrechte auf eine Versorgung im Alter oder bei Invalidität hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich wirkt sich regelmäßig zugunsten desjenigen Ehegatten aus, der sich keine oder nur eine geringere eigenständige Altersversorgung - beispielsweise wegen der Führung des Haushalts und d...