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BGH Urteil v. - I ZR 173/21

Gesetze: Art 2 Buchst a EGRL 29/2001, § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 12 UrhG, § 15 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG, § 23 Abs 1 S 1 UrhG, § 97 UrhG

Urheberrechtsverletzung: Umfang des Urheberrechtsschutzes eines Werks der angewandten Kunst - Vitrinenleuchte

Leitsatz

Vitrinenleuchte

Der Grundsatz, dass der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes eines Werks der angewandten Kunst nicht geringer als bei anderen unter die Richtlinie 2001/29/EG fallenden Werken ist (dazu , GRUR 2019, 1185 [juris Rn. 35] = WRP 2019, 1449 - Cofemel), besagt allein, dass bei Werken der angewandten Kunst dieselben Ausschließlichkeitsrechte gewährt werden müssen und hinsichtlich der Reichweite dieser Rechte dieselben Rechtsmaßstäbe anzulegen sind wie bei allen anderen Werkkategorien. Auf die im Einzelfall vorzunehmende Bestimmung des konkreten urheberrechtlichen Schutzbereichs eines Werks, der sich aus seiner Gestaltungshöhe ergibt, bezieht sich diese Aussage hingegen nicht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:151222UIZR173.21.0

Fundstelle(n):
AAAAJ-36152

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