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BGH Beschluss v. - 3 StR 193/22

Gesetze: § 73 Abs 1 StGB, § 74 Abs 1 Alt 2 StGB, § 74 Abs 2 StGB, § 29a Abs 2 BtMG, § 33 S 1 BtMG

Strafverurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafzumessung bei Besitz von Amphetamin; Einziehung von Tatobjekten

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:260722B3STR193.22.0

Fundstelle(n):
EAAAJ-36155

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