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BFH Beschluss v. - VII B 204/21

Gesetze: AlkStG § 34 Abs. 1 Nr. 4; AlkStG § 34 Abs. 2; AO § 215 Abs. 1; AO § 216 Abs. 1;

Überführung sichergestellter Alkoholerzeugnisse in das Eigentum des Bundes

Leitsatz

1. NV: Bei der Sicherstellung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (im Streitfall Alkoholerzeugnisse) nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 AlkStG i.V.m. § 215 Abs. 1 Satz 2 AO analog und deren Überführung in das Eigentum des Bundes nach § 34 Abs. 2 AlkStG i.V.m. § 216 Abs. 1 Satz 1 AO analog handelt es sich um zwei selbständige Verwaltungsakte, die jeweils mit dem Einspruch angefochten werden können.

2. NV: Im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die Überführung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Eigentum des Bundes kann die Rechtswidrigkeit der zuvor erfolgten Sicherstellung nicht geltend gemacht werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.220223.VIIB204.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 497 Nr. 5
DAAAJ-36206

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