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BFH Beschluss v. - VII B 204/21

Gesetze: AlkStG § 34 Abs. 1 Nr. 4; AlkStG § 34 Abs. 2; AO § 215 Abs. 1; AO § 216 Abs. 1;

Überführung sichergestellter Alkoholerzeugnisse in das Eigentum des Bundes

Leitsatz

1. NV: Bei der Sicherstellung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (im Streitfall Alkoholerzeugnisse) nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 AlkStG i.V.m. § 215 Abs. 1 Satz 2 AO analog und deren Überführung in das Eigentum des Bundes nach § 34 Abs. 2 AlkStG i.V.m. § 216 Abs. 1 Satz 1 AO analog handelt es sich um zwei selbständige Verwaltungsakte, die jeweils mit dem Einspruch angefochten werden können.

2. NV: Im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die Überführung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Eigentum des Bundes kann die Rechtswidrigkeit der zuvor erfolgten Sicherstellung nicht geltend gemacht werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.220223.VIIB204.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 497 Nr. 5
DAAAJ-36206

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