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BFH Beschluss v. - VIII B 9/22

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, Abs. 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 1 und 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3 Sätze 1 und 3;

Zu den Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der 1 %-Regelung bei Gewinnermittlern nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz

NV: Hat der BFH in einer früheren Entscheidung begründet, warum er eine Norm nicht für verfassungswidrig hält, muss in der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde dargelegt werden, warum eine erneute Klärung der Frage geboten ist. Dies gilt auch im Hinblick auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG und das diese bejahende (BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.070323.VIIIB9.22.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 548 Nr. 5
DStR 2023 S. 6 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2023 S. 440
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2023 S. 440
QAAAJ-36219

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