Auch ein ohne Fundament aufgestellter Container ist ein Gebäude, wenn er auf Dauer genutzt werden soll und seine Ortsfestigkeit äußerlich erkennbar ist
Leitsatz
Auch ein auf nur lose verlegten Kanthölzern aufgestellter Container kann bewertungsrechtlich ein Gebäude sein. Voraussetzung ist jedoch, daß er seiner individuellen Zweckbestimmung nach für eine dauernde Nutzung aufgestellt ist und sich die ihm so zugedachte Ortsfestigkeit (Beständigkeit) auch im äußeren Erscheinungsbild manifestiert (Ergänzung zum , BFHE 154, 143, BStBl II 1988, 847).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 113 BFH/NV 1989 S. 1 Nr. 1 IAAAA-92730