Zwangsversteigerung: Berücksichtigung einer Beitragsforderung in der Rangklasse 3 bei durch rückwirkende Satzung geheiltem zunächst rechtswidrigem Beitragsbescheid
Leitsatz
Wird ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid durch eine rückwirkende Satzung geheilt, tritt die für die Ermittlung der Vier-Jahres-Frist des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG maßgebende Fälligkeit rückwirkend ein; ist der Bescheid nicht vor, sondern nach dem rückwirkenden Inkrafttreten der Satzung erlassen worden, richtet sich der Eintritt der Fälligkeit nach den Vorgaben des Bescheids.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2023:260123BVZB37.21.0
Fundstelle(n): NJW 2023 S. 10 Nr. 13 WM 2023 S. 571 Nr. 12 UAAAJ-36355