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BGH Beschluss v. - V ZB 37/21

Gesetze: § 10 Abs 1 Nr 3 ZVG

Zwangsversteigerung: Berücksichtigung einer Beitragsforderung in der Rangklasse 3 bei durch rückwirkende Satzung geheiltem zunächst rechtswidrigem Beitragsbescheid

Leitsatz

Wird ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid durch eine rückwirkende Satzung geheilt, tritt die für die Ermittlung der Vier-Jahres-Frist des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG maßgebende Fälligkeit rückwirkend ein; ist der Bescheid nicht vor, sondern nach dem rückwirkenden Inkrafttreten der Satzung erlassen worden, richtet sich der Eintritt der Fälligkeit nach den Vorgaben des Bescheids.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:260123BVZB37.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 10 Nr. 13
WM 2023 S. 571 Nr. 12
UAAAJ-36355

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