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BGH Beschluss v. - 3 StR 394/22

Gesetze: § 129 Abs 5 S 2 StGB

Tatrichterliche Feststellungen zur Klassifizierung eines Bandenmitglieds als Rädelsführer

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:210223B3STR394.22.0

Fundstelle(n):
NAAAJ-36366

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