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BFH Urteil v. - VIII R 281/83 BStBl 1989 II S. 16

Gesetze: EStG §§ 9, 20, 23

Von Wertsteigerungen des Vermögens abhängiges Verwalterentgelt gehört nicht zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Ein erfolgsabhängiges Verwalterentgelt, das auf nicht steuerbare Wertsteigerungen des verwalteten Vermögens entfällt, kann auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden, wenn aus den im Wert gestiegenen Anlagegegenständen zugleich Einnahmen nach § 20 EStG erzielt wurden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 16
BFH/NV 1988 S. 2 Nr. 12
VAAAA-92743

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