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BMF - III C 2 - S 7107/19/10004 :008 BStBl 2023 I S. 626

Umsatzsteuer; Anwendungsfragen des § 2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen

Bezug: BStBl 2020 I S. 1335

Durch das Jahressteuergesetz 2022 vom (BGBl 2022 I S. 2294) wurde die Übergangsfrist für die zwingende Anwendung des § 2b UStG um zwei Jahre bis zum verlängert.

Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Im (BStBl 2020 I S. 1335) wird die Nichtbeanstandungsregelung in Tz. 5 Satz 1 dahingehend geändert, dass anstelle des der tritt.

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