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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 3 U 984/21

Gesetze: SGB VII § 8; SGB VII § 11

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Gesundheitsstörung, die nicht durch einen Gesundheitserstschaden verursacht ist, sondern allein wesentlich auf Auswirkungen durch das Unfallereignis verursachter veränderter Lebensumstände - wie beispielsweise betriebliche Konflikte am Arbeitsplatz - zurückgeht, ist nicht als Unfallfolge anzuerkennen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
LAAAJ-36507

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