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OVG Niedersachsen Beschluss v. - 12 ME 6/23

Gesetze: VwGO § 55d

Leitsatz

Leitsatz:

Für eine vorübergehende Unmöglichkeit der Übermittlung aus technischen Gründen im Sinne des § 55d Satz 3 VwGO reicht es nicht aus, dass ein Rechtsanwalt im Zuge des beA-Kartentauschs 2022 warum auch immer zeitweilig über keine aktivierte Chipkarte verfügte, sondern dürfte es maßgeblich darauf ankommen, weshalb das nicht der Fall war.

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 937 Nr. 13
NJW 2023 S. 937 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2023 S. 893
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2023 S. 893
VAAAJ-36521

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