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Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchstabe b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern;
Veröffentlichung des
Bezug:
Bezug: BStBl 2023 I S. 351
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I. Rechtsprechung
1Mit Urteil vom - XI R 52/13, BStBl 2023 II S. 412, hat der BFH entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung im Rahmen der von ihr betriebenen Rehabilitationskliniken ohne medizinische Notwendigkeit Begleitpersonen von Patienten gegen privatrechtlich vereinbartes gesondertes Entgelt unterbringt und verpflegt sowie an ihre Mitarbeiter entgeltliche Verpflegungsleistungen erbringt, insoweit unternehmerisch tätig ist und in der Folge umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt, wenn die genannten Leistungen für die Tätigkeiten in den Rehabilitationskliniken nicht unerlässlich oder dazu bestimmt sind, den Rehabilitationskliniken zusätzliche Einnahmen zu verschaffen.
II. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
2Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl 2023 I S. 351, geändert worden ist, wird Abschnitt 4.15.1 wie folgt gefasst:
"4.15.1. Sozialversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, ...