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BGH Urteil v. - IX ZR 23/22

Tatbestand

Im Dezember 2015 erhob die e.   GmbH i.L. gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer     B.     (im Folgenden: Schuldner) Stufenklage auf Erteilung von Auskunft über näher bezeichnete Umstände des Zustandekommens eines Gewerberaummietvertrags sowie auf Feststellung, dass der Schuldner ihr die aus dem Mietvertrag entstehenden Verpflichtungen und Nachteile zu ersetzen habe. Der Schuldner soll als Geschäftsführer gezielt zulasten der e.   GmbH i.L. einen Mietvertrag zu wucherischen Konditionen geschlossen und hierdurch materielle Zuwendungen von der Vermieterin erhalten haben. Im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens bezifferte die e.   GmbH i.L. den ihr durch den Schuldner aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung resultierenden Schaden mit zuletzt 62.974,80 €.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:160223UIXZR23.22.0

Fundstelle(n):
ZAAAJ-36683

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