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BGH Beschluss v. - XII ZB 483/21

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfungspflichten des Rechtsanwalts bei Vorlage der Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung; elektronische Aktenführung

Leitsatz

1. Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - XII ZB 9/22, FamRZ 2022, 1633).

2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Handakten des Rechtsanwalts in herkömmlicher Form als Papierakten oder - wie hier - als elektronische Akten geführt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - XII ZB 709/13, FamRZ 2014, 1624).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:010323BXIIZB483.21.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 898 Nr. 17
NJW 2023 S. 8 Nr. 16
NJW-RR 2023 S. 698 Nr. 10
ZIP 2023 S. 5 Nr. 16
JAAAJ-36726

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