Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfungspflichten des Rechtsanwalts bei Vorlage der Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung; elektronische Aktenführung
Leitsatz
1. Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - XII ZB 9/22, FamRZ 2022, 1633).
2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Handakten des Rechtsanwalts in herkömmlicher Form als Papierakten oder - wie hier - als elektronische Akten geführt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - XII ZB 709/13, FamRZ 2014, 1624).