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LSG Hessen Urteil v. - L 1 KR 463/21

Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung des Freibetrages des § 226 Abs. 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch -SGB- V bei der Verbeitragung von Kapitalleistungen aus Kapitallebensversicherungen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 2677 Nr. 48
ZAAAJ-36965

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