Verdeckte Gewinnausschüttung möglich, wenn Leistung in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Begründung des Gesellschaftsverhältnisses steht
Leitsatz
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist möglich, wenn die Leistung der Gesellschaft zwar vor Begründung des Gesellschaftsverhältnisses erbracht wird, ihren Grund aber in diesem Gesellschaftsverhältnis hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Leistung in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Begründung des Gesellschaftsverhältnisses steht und der Empfänger dann auch tatsächlich Gesellschafter wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 419 BFH/NV 1989 S. 19 Nr. 5 LAAAA-92823