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BFH Urteil v. - IV R 45/87 BStBl 1989 II S. 509

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zur Abwicklung vererbten Betriebsvermögens als Betriebsausgaben

Leitsatz

Benutzt die Witwe eines Schriftstellers dessen häusliches Arbeitszimmer zu Abwicklungszwecken, so können die Aufwendungen für dieses Zimmer als Betriebsausgaben abziehbar sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 509
BFH/NV 1989 S. 23 Nr. 6
CAAAA-92852

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