Beweiserhebung über die Ersatzzustellung trotz Zustellungsurkunde
Leitsatz
1. NV: Ein Antrag auf Vernehmung des Postzustellers ist nicht schon deshalb unsubstantiiert, weil der Kläger nicht genau den Zeitraum der üblichen Geschäfts- und Postzustellzeiten bezeichnet, wenn er gleichzeitig Beweis dafür anbietet, dass sein Büro in diesem Zeitraum besetzt war und sich der genaue Zeitpunkt des Zustellungsversuchs auch nicht aus der Zustellungsurkunde ergibt.
2. NV: Auch ohne Vorliegen eines substantiierten Beweisantrags des Klägers können sich im Einzelfall vorliegende Zweifel am Wahrheitsgehalt der Zustellungsurkunde zu einer Aufklärungspflicht des Gerichts verdichten.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2023:B.220323.XB135.21.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2023 S. 731 Nr. 6 NJW 2023 S. 10 Nr. 18 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2023 S. 479 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2023 S. 479 TAAAJ-37537