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BFH Beschluss v. - X B 70/22

Gesetze: AO § 45 Abs. 1; UmwG § 123 Abs. 3; UmwG § 131 Abs. 1 Nr. 1

Keine Gesamtrechtsnachfolge bei Ausgliederung

Leitsatz

NV: In der Rechtsprechung des BGH und BFH ist geklärt, dass es in Fällen der Ausgliederung (§ 123 Abs. 3 UmwG) nicht zu einer Gesamtrechtsnachfolge i.S. des § 45 AO kommt. Der übernehmende Rechtsträger kann daher wegen eines an den übertragenden Rechtsträger ergangenen Steuerbescheids nicht in zulässiger Weise Klage erheben.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.100323.XB70.22.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 719 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2023 S. 400
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2023 S. 400
DAAAJ-37538

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