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BFH Beschluss v. - IV B 31/22

Gesetze: EStG § 15a Abs. 1, Abs. 4; FGO § 40 Abs. 2; FGO § 48; FGO § 60 Abs. 3; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

Berechnung der berücksichtigungsfähigen Außenhaftung nicht selbständig anfechtbar - notwendige Beiladung bei fehlender Beschwer nach § 40 Abs. 2 FGO ausgeschlossen

Leitsatz

1. NV: Bei der im Bescheid über die Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG enthaltenen Berechnung der berücksichtigungsfähigen Außenhaftung handelt es sich nicht um eine selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage.

2. NV: Eine notwendige Beiladung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO ist ausgeschlossen, wenn dem Gesellschafter, der zum Kreis der Klagebefugten i.S. des § 48 FGO gehört, die eigene Beschwer nach § 40 Abs. 2 FGO fehlt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.230323.IVB31.22.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 735 Nr. 6
DStR 2023 S. 10 Nr. 16
DStRE 2023 S. 818 Nr. 13
NAAAJ-37539

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