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BGH Beschluss v. - VI ZB 74/22

Gesetze: § 519 Abs 2 ZPO

(Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners)

Leitsatz

Zu den Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners nach § 519 Abs. 2 ZPO.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:070323BVIZB74.22.0

Fundstelle(n):
XAAAJ-37673

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