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BGH Urteil v. - VII ZR 94/22

Gesetze: § 312 Abs 2 Nr 3 BGB, § 631 Abs 1 BGB, § 631 Abs 2 BGB, § 650a BGB, § 650f Abs 1 BGB, § 650f Abs 6 S 1 Nr 2 Alt 1 BGB, § 650i Abs 1 Alt 1 BGB

Voraussetzungen eines Verbraucherbauvertrags; Stellung einer Bauhandwerkersicherheit

Leitsatz

1. Um einen Vertrag mit einem Verbraucher, durch den der Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes verpflichtet wird (Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i Abs. 1 Fall 1 BGB), handelt es sich nicht, wenn sich der Unternehmer nur zur Herstellung eines einzelnen Gewerks verpflichtet, das im Rahmen des Baus eines neuen Gebäudes zu erbringen ist.

2. Die Ausnahmevorschrift des § 650f Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 BGB findet in einem solchen Fall ebenfalls keine Anwendung.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:160323UVIIZR94.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 2640 Nr. 36
WM 2023 S. 1973 Nr. 42
HAAAJ-37674

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