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BGH Beschluss v. - 1 StR 130/22

Gesetze: § 54 Abs 2 S 2 StGB, § 55 Abs 1 S 1 StGB, Art 3 Abs 1 EURaBes 675/2008, Art 3 Abs 5 UAbs 2 EURaBes 675/2008

Strafbemessung: Härteausgleich für den aus der fehlenden Gesamtstrafenbildung mit den Strafen aus in anderen Mitgliedstaaten der EU ergangenen Verurteilungen resultierenden Nachteil

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:080323B1STR130.22.0

Fundstelle(n):
CAAAJ-37680

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