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BSG Urteil v. - B 12 KR 16/20 R

Gesetze: § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 4 S 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 46 Nr 5 GmbHG, § 47 Abs 1 GmbHG

Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH mit zwei Gesellschaftern ohne Geschäftsführerstellung - Familiengesellschaft - Gesellschaftsanteil von 50 % - Verhinderungsrechtsmacht aufgrund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmungen - fehlende umfassende Leitungsmacht gegenüber dem Geschäftsführer - abhängige Beschäftigung

Leitsatz

Ein nicht zum Geschäftsführer bestellter mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH, der aufgrund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmungen Weisungen ihm gegenüber blockieren kann, ist dennoch versicherungspflichtig aufgrund Beschäftigung, wenn er nicht über eine umfassende Leitungsmacht gegenüber dem Geschäftsführer verfügt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:131222UB12KR1620R0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 12 Nr. 26
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2023 S. 1953
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2023 S. 1953
OAAAJ-37689

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