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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 10 V 67/23

Gesetze: FGO § 52d Satz 2

Keine aktive Nutzungspflicht nach § 52d Satz 2 FGO vor Übersendung des Registrierungstokens an den Steuerberater

Leitsatz

Die Pflicht zur aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs nach § 52d Satz 2 FGO gilt für Steuerberater nicht vor dem Zugang des Registrierungstokens für die Steuerberaterplattform.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGHE:2023:0321.10V67.23.00

Fundstelle(n):
AAAAJ-37766

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