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BGH Urteil v. - VIII ZR 77/22

Gesetze: § 4 Abs 1 AVBFernwärmeV, § 4 Abs 2 AVBFernwärmeV, § 24 Abs 4 AVBFernwärmeV, § 134 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 148 Abs 1 ZPO

Fernwärmelieferungsvertrag: Recht des Fernwärmeversorgungsunternehmens zur einseitigen Anpassung einer unwirksamen Preisänderungsklausel; Aussetzung der Verhandlung wegen einer beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde

Tatbestand

Die Beklagte ist ein Energieversorgungsunternehmen, das im Wohngebiet "Neues Schweizer Viertel" in Berlin Kunden mit Fernwärme beliefert. Sie bezieht die Fernwärme ihrerseits von der V.                   AG (ab 2018 umfirmiert in V.                AG; nachfolgend: V.           AG).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:150323UVIIIZR77.22.0

Fundstelle(n):
BAAAJ-37796

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