Fernwärmelieferungsvertrag: Recht des Fernwärmeversorgungsunternehmens zur einseitigen Anpassung einer unwirksamen Preisänderungsklausel; Aussetzung der Verhandlung wegen einer beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde
Tatbestand
Die Beklagte ist ein Energieversorgungsunternehmen, das im Wohngebiet "Neues Schweizer Viertel" in Berlin Kunden mit Fernwärme beliefert. Sie bezieht die Fernwärme ihrerseits von der V. AG (ab 2018 umfirmiert in V. AG; nachfolgend: V. AG).