1. Wer für ein Unternehmen (Adventssingen) einer privatrechtlichen Organisation (Amateurchor) ehrenamtlich (hier: als Sängerin) tätig ist, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft (hier: evangelische Kirchengemeinde) das Unternehmen durch Erteilung einer entsprechenden Einwilligung zu eigen macht und damit einvernehmlich in ihren Aufgabenbereich einbezieht.
2. Zum Gepräge jeder ehrenamtlichen Tätigkeit gehört, dass sie unentgeltlich ausgeübt wird und immateriellen Werten, ideellen Zwecken oder dem Gemeinwohl dient.