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BGH Beschluss v. - KRB 54/22

Gesetze: § 261 StPO, § 71 Abs 1 OWiG, § 81 Abs 1 Nr 1 GWB 2010, Art 101 AEUV

Kartellbußgeldsache: Sachlich-rechtlicher Erörterungsmangel bei der Würdigung einer Zeugenaussage - Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

Leitsatz

Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

Erörtert das Tatgericht die Vorstellung eines Zeugen über kartellrechtliche Haftungsfolgen im Zusammenhang mit der Beurteilung seiner Aussagemotivation nicht, obwohl nach den Urteilsgründen dazu Anlass besteht, liegt ein sachlich-rechtlicher Erörterungsmangel vor. Solcher Anlass besteht, wenn das Gericht bei der Beweiswürdigung auf Angaben des Zeugen zur Sache abstellt, aus denen sich nicht nur ein Wettbewerbsverstoß ergibt, sondern auch das - jedenfalls laienhafte - Bewusstsein des Zeugen über damit verbundene Haftungsfolgen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:211222BKRB54.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 898 Nr. 17
NJW 2023 S. 10 Nr. 19
NJW 2023 S. 1672 Nr. 23
NJW 2023 S. 1674 Nr. 23
WM 2023 S. 1294 Nr. 26
MAAAJ-38011

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