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BGH Urteil v. - I ZR 155/21

Gesetze: § 3a UWG, § 8 Abs 2 UWG, § 5 Abs 7 GlüStVtr BY 2021, § 5 Abs 5 GlüStVtr BY 2012

Wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Rundfunkveranstalters zur Prüfung von Werbespots auf Rechtsverstöße: Haftung des Rundfunkveranstalters bei Übertragung seiner Prüfungspflicht auf ein anderes konzernangehöriges Unternehmen - Rundfunkhaftung II

Leitsatz

Rundfunkhaftung II

Ein Rundfunkveranstalter, der seine wettbewerbsrechtliche Prüfungspflicht auf ein anderes konzernangehöriges Unternehmen überträgt, kann für eine unzureichende Prüfung durch dieses Unternehmen nach § 8 Abs. 2 UWG haften.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:230223UIZR155.21.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 961 Nr. 18
NJW 2023 S. 9 Nr. 19
NJW-RR 2023 S. 956 Nr. 14
AAAAJ-38015

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