Wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Rundfunkveranstalters zur Prüfung von Werbespots auf Rechtsverstöße: Haftung des Rundfunkveranstalters bei Übertragung seiner Prüfungspflicht auf ein anderes konzernangehöriges Unternehmen - Rundfunkhaftung II
Leitsatz
Rundfunkhaftung II
Ein Rundfunkveranstalter, der seine wettbewerbsrechtliche Prüfungspflicht auf ein anderes konzernangehöriges Unternehmen überträgt, kann für eine unzureichende Prüfung durch dieses Unternehmen nach § 8 Abs. 2 UWG haften.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2023:230223UIZR155.21.0
Fundstelle(n): BB 2023 S. 961 Nr. 18 NJW 2023 S. 9 Nr. 19 NJW-RR 2023 S. 956 Nr. 14 AAAAJ-38015